Dienstag 14.Mai 2002 vorherige Meldung zurück zur Übersicht nächste Meldung

NOFV-OBERLIGA Staffel Süd

Dynamos Konkurrenz fühlt sich benachteiligt

von Siegfried Otto (TLZ)

NOFV Oberliga Dresden/Plauen/Jena. Zwei Spieltage vor Meisterschaftsende in der Fußball-Oberliga ist der sportliche Ausgang noch offen. An der Spitze Dynamo Dresden (76 Punkte/59:16 Tore). An zweiter Stelle rangiert der VFC Plauen (75/68:18) vor dem FC Carl Zeiss Jena (74/79:20).

Bekanntlich haben der Deutsche Fußballbund (DFB) und der Nordostdeutsche Fußballverband (NOFV) vor einen jeweiligen Meisterschaftsbeginn Regularien wie Lizenzen gesetzt, die unter anderen die finanzielle Bonität der Vereine, die Sicherheit in den Stadien und andere Kriterien enthalten. So soll nach Aussage von VFC-Trainer Rene Müller der Vogtland-Verein alle diese Kriterien erfüllt haben und die Lizenz vom DFB für die Regionalliga erhalten haben. Nach Aussage von Rainer Zipfel, stellvertretender Vorsitzender des Präsidiums des FC Carl Zeiss Jena, hat damit auch der Jenaer Verein keine Probleme und wird die Lizenz vom DFB erhalten.

Anders bei Dynamo Dresden und dem Viertplatzierten VfB Leipzig. Während die Dresdner gegenwärtig einen Schuldenberg von 950000 Euro vor sich herschieben, ist der vom VfB Leipzig mit 170000 Euro als gering zu bezeichnen.
Bliebe ein Punkt, über den sich drei der Spitzenvereine der Liga Süd gegenwärtig wohl zu Recht "aufregen". Am letzten Freitagabend tagte in Börnicke (Brandenburg) das Sportgericht des NOFV über einen Protest des 1. FC Dynamo Dresden, der das Mitwirken eines nichtberechtigten Spielers des FSV Hoyerswerda (Rico Noack) im Spiel gegen Dynamo Dresden am 9. Dezember 2001 zum Gegenstand hatte. An diesem Tage soll Noack bereits zum fünften Male verwarnt gewesen sein, weil er im Spiel am 26. August 2001, Zittau gegen Hoyerswerda, welches in der 65. Minute wegen Nichtbespielbarkeit des Platzes (sin-flutartiger Regenguss), durch den Schiedsrichter abgebrochen wurde, eine Verwarnung erhalten hatte. Spiel und Wertung wurden anuliert. Die Gelbe Karte von Noack nicht.
Bis zum 3. Mai 2001 galt in den meisten Regional- und Landesverbänden die 28-Tage-Einspruchsfrist. Am genannten Tage fand in Magdeburg der letzte Bundestag des DFB statt, auf dem dieser Paragraph geändert und die Einspruchsfrist auf ein Jahr festgelegt wurde.
Nun ist DFB- noch lange nicht NOFV-Recht. Und so ist man sich innerhalb des Sportgerichtes des NOFV nicht einig, ob in diesem Falle DFB- oder NOFV-Recht anzuwenden ist. Zumal in den Unterlagen des NOFV gar nur 14 Tage Einspruchsrecht ausgewiesen sind und der Beschluss von Magdeburg noch gar nicht Eingang in die Rechtssprechung des NOFV-Rechtes gefunden hat. Auch einige Landesverbände, wie der Thüringer, haben noch keine Änderung in dieser Hinsicht vorgenommen.

Es erhebt sich die Frage, warum erst heute der Widerspruch durch Dynamo Dresden? Gerade deshalb war die Einspruchsfrist auf 28 (oder auch 14 Tage) festgesetzt, um solche Dinge, wie sie gegenwärtig aufgekommen sind, nicht erst nach so langer Zeit lösen zu können. Das Sportgericht muss nun umgehend entscheiden. Wie, das wird die Fußball-Öffentlichkeit interessieren.

 

Quelle: Thüringer Landeszeitung