von Siegfried Otto (TLZ)
Dresden/Plauen/Jena. Zwei Spieltage vor Meisterschaftsende in
der Fußball-Oberliga ist der sportliche Ausgang noch offen. An der
Spitze Dynamo Dresden (76 Punkte/59:16 Tore). An zweiter Stelle
rangiert der VFC Plauen (75/68:18) vor dem FC Carl Zeiss Jena
(74/79:20).
Bekanntlich haben der Deutsche Fußballbund (DFB) und der
Nordostdeutsche Fußballverband (NOFV) vor einen jeweiligen
Meisterschaftsbeginn Regularien wie Lizenzen gesetzt, die unter
anderen die finanzielle Bonität der Vereine, die Sicherheit in den
Stadien und andere Kriterien enthalten. So soll nach Aussage von
VFC-Trainer Rene Müller der Vogtland-Verein alle diese Kriterien
erfüllt haben und die Lizenz vom DFB für die Regionalliga erhalten
haben. Nach Aussage von Rainer Zipfel, stellvertretender
Vorsitzender des Präsidiums des FC Carl Zeiss Jena, hat damit auch
der Jenaer Verein keine Probleme und wird die Lizenz vom DFB
erhalten.
Anders bei Dynamo Dresden und dem Viertplatzierten VfB Leipzig.
Während die Dresdner gegenwärtig einen Schuldenberg von 950000 Euro
vor sich herschieben, ist der vom VfB Leipzig mit 170000 Euro als
gering zu bezeichnen.
Bliebe ein Punkt, über den sich drei der Spitzenvereine der Liga Süd
gegenwärtig wohl zu Recht "aufregen". Am letzten Freitagabend tagte
in Börnicke (Brandenburg) das Sportgericht des NOFV über einen
Protest des 1. FC Dynamo Dresden, der das Mitwirken eines
nichtberechtigten Spielers des FSV Hoyerswerda (Rico Noack) im Spiel
gegen Dynamo Dresden am 9. Dezember 2001 zum Gegenstand hatte. An
diesem Tage soll Noack bereits zum fünften Male verwarnt gewesen
sein, weil er im Spiel am 26. August 2001, Zittau gegen Hoyerswerda,
welches in der 65. Minute wegen Nichtbespielbarkeit des Platzes
(sin-flutartiger Regenguss), durch den Schiedsrichter abgebrochen
wurde, eine Verwarnung erhalten hatte. Spiel und Wertung wurden
anuliert. Die Gelbe Karte von Noack nicht.
Bis zum 3. Mai 2001 galt in den meisten Regional- und
Landesverbänden die 28-Tage-Einspruchsfrist. Am genannten Tage fand
in Magdeburg der letzte Bundestag des DFB statt, auf dem dieser
Paragraph geändert und die Einspruchsfrist auf ein Jahr festgelegt
wurde.
Nun ist DFB- noch lange nicht NOFV-Recht. Und so ist man sich
innerhalb des Sportgerichtes des NOFV nicht einig, ob in diesem
Falle DFB- oder NOFV-Recht anzuwenden ist. Zumal in den Unterlagen
des NOFV gar nur 14 Tage Einspruchsrecht ausgewiesen sind und der
Beschluss von Magdeburg noch gar nicht Eingang in die
Rechtssprechung des NOFV-Rechtes gefunden hat. Auch einige
Landesverbände, wie der Thüringer, haben noch keine Änderung in
dieser Hinsicht vorgenommen.
Es erhebt sich die Frage, warum erst heute der Widerspruch durch
Dynamo Dresden? Gerade deshalb war die Einspruchsfrist auf 28 (oder
auch 14 Tage) festgesetzt, um solche Dinge, wie sie gegenwärtig
aufgekommen sind, nicht erst nach so langer Zeit lösen zu können.
Das Sportgericht muss nun umgehend entscheiden. Wie, das wird die
Fußball-Öffentlichkeit interessieren.
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